Berufsfachschule Pflege / Fachschule Altenpflegehilfe

Die Pflegeausbildung wird als dreijährige Berufsfachschule Pflege (BFPF, zuvor Fachschule Pflege FSA) und als einjährige Fachschule Altenpflegehilfe (FSAH) angeboten.

  • Vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft ist der Beruf der Pflege / Altenpflege der Beruf mit Zukunft.
  • Als Pfleger / Altenpfleger / Altenpflegehelfer hilft man alten Menschen bei der Bewältigung ihres Alltags. Dazu gehört zum einen die medizinisch-pflegerische Betreuung im engeren Sinne: Die Pflegekräfte wechseln Verbände, verabreichen Medikamente, helfen bei der Ernährung und Körperhygiene. Zum anderen tragen Altenpfleger als Begleiter und Motivatoren dazu bei, dass die Senioren ihren Tagesablauf strukturieren und mit sinnvoller Beschäftigung füllen.
  • Die Pflege der älteren Menschen ist dabei ein Beruf für Jung und Alt!
  • Die Berufsfachschule und Fachschule sind zertifiziert gemäß AZAV als Weiterbildungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit.

FS Altenpflege

  • Die Ausbildung erstreckt sich über drei Jahre mit theoretischem und fachpraktischem Unterricht (2300 Gesamtstunden) sowie der Ausbildung in Blöcken beim Träger der fachpraktischen Ausbildung (2500 Gesamtstunden).
  • Während der gesamten Ausbildung wird von dem Träger der fachpraktischen Ausbildung eine Vergütung gezahlt.

FS Altenpflegehile

  • Die Ausbildung erstreckt sich über ein Schuljahr. Sie besteht aus 800 Stunden Unterricht und der fachpraktischen Ausbildung (850 Stunden).
  • Die Inhalte sind identisch mit denen des ersten Jahres der Fachschule Altenpflege.
  • In den Beruf Altenpflege eintreten
  • Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen
  • Demente und gerontopsychiatrische veränderte alte Menschen pflegen
  • Anleiten, beraten und Gespräche führen
  • Alte Menschen bei der Lebensgestaltung unterstützen
  • Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren
  • Bei der medizinischen Diagnostik u. Therapie mitwirken
  • Religiöse und ethische Aspekte beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
  • Regionalspezifisches Modul
  • Link zu den Lehrplänen
  • Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung in der Einrichtung oder simuliert in der Schule ab.
  • Das Abschlusszeugnis trägt den Vermerk: Er/Sie ist berechtigt, die Bezeichnung Staatlich anerkannter Altenpfleger / Staatlich anerkannte Altenpflegerin zu führen.
  • Der Abschluss berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule in Rheinland-Pfalz.
  • Einsatzgebiete der Altenpfleger / Altenpflegerinnen sind Alten- und Pflegeheime, ambulante Pflegedienste oder Altentagesstätten.
  • Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen, mündlichen sowie praktischen Prüfung ab.
  • Das Abschlusszeugnis trägt den Vermerk: Er/Sie ist berechtigt, die Bezeichnung Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer / Staatlich anerkannte Altenpflegerhelferin zu führen.
  • Der Abschluss bqualifiziert für den Einstieg in die FS Altenpflege.
  • Einsatzgebiete der Altenpflegehelfer / Altenpflegehelferinnen sind Alten- und Pflegeheime, ambulante Pflegedienste oder Altentagesstätten.

Aufnahmevoraussetzung

BF Pflege

  • Qualifizierter Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) oder
  • Berufsreife (Hauptschulabschluss) oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis - einer erfolgreich abgeschlossenen, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder - einer erfolgreich abgeschlossenen, landesrechtlich geregelten Ausbildung als Altenpflegehelfer/in oder Krankenpflegehelfer/in oder - einer auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 4. Juni 1985, das durch Artikel 18 des Gesetzes vom 16. Juli 2003 aufgehoben worden ist, erteilten Erlaubnis als Krankenpflegehelferin/Krankenpflegehelfer oder
  • der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung

und die Vorlage des Ausbildungsvertrages mit einem Träger der fachpraktischen Ausbildung (ambulante oder stationäre Dienste) der der Zustimmung der Fachschule bedarf.

FS Altenpflegehilfe

  • Berufsreife oder
  • mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder
  • mindestens zweijähriges Führen eines Familienhaushaltes mit einer pflegebedürftigen Person

und Nachweis eines Ausbildungsverhältnisses in einer Einrichtung der Altenhilfe, Zeugnis des Gesundheitsamtes über die körperliche Eignung für den Beruf sowie Vollendung des 16. Lebensjahres.

Aufnahmeantrag

Bildungsgangverantwortliche Schulleitung

N.N.

Bildungsgangsprecherin

NN

Förderer der BBS Wissen