BF Pflege
- Qualifizierter Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) oder
- Berufsreife (Hauptschulabschluss) oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis - einer erfolgreich abgeschlossenen, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder - einer erfolgreich abgeschlossenen, landesrechtlich geregelten Ausbildung als Altenpflegehelfer/in oder Krankenpflegehelfer/in oder - einer auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 4. Juni 1985, das durch Artikel 18 des Gesetzes vom 16. Juli 2003 aufgehoben worden ist, erteilten Erlaubnis als Krankenpflegehelferin/Krankenpflegehelfer oder
- der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung
und die Vorlage des Ausbildungsvertrages mit einem Träger der fachpraktischen Ausbildung (ambulante oder stationäre Dienste) der der Zustimmung der Fachschule bedarf.
FS Altenpflegehilfe
- Berufsreife oder
- mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder
- mindestens zweijähriges Führen eines Familienhaushaltes mit einer pflegebedürftigen Person
und Nachweis eines Ausbildungsverhältnisses in einer Einrichtung der Altenhilfe, Zeugnis des Gesundheitsamtes über die körperliche Eignung für den Beruf sowie Vollendung des 16. Lebensjahres.
Aufnahmeantrag