Berufsfachschule Pflege

Pflegefachfrau/Pflegefachmann – ein moderner Beruf mit Zukunft

Mit dem Schuljahr 2020/21 bieten wir die reformierte Pflegeausbildung an. Die bisherigen Berufe Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in werden zu einer gemeinsamen, so genannten „Generalistischen Pflegeausbildung“ zusammengeführt zu dem neuen Berufsbild „Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner“.

Mit Blick auf den demografischen Wandel, den Fortschritt der Medizin und der Pflegewissenschaft ist die Tätigkeit der Pflegefachfrau/des Pflegefachmannes zukunftsorientiert. Sie verbindet gesellschaftliche Verantwortung mit sinnstiftender Arbeit am Menschen.

In der Berufsfachschule Pflege erwartet Sie eine umfassende Ausbildung in Krankheitslehre, Pflege, Beratung, Anleitung und Gesunderhaltung, um den heutigen und zukünftigen (Pflege) Anforderungen gerecht zu werden. Sie organisieren und planen die Pflege von Menschen jeder Altersstufe eigenständig und professionell in unterschiedlichsten Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens. Dazu gehört neben der Feststellung des individuellen Pflegebedarfes die fachgerechte Gestaltung sowie die Steuerung und Evaluation des Pflegeprozesses.

Darüber hinaus arbeiten Sie in einem kompetenten Kollegenteam, um Patienten, Bewohner oder Klienten bestmöglich im Kontext Pflege, Medizin und Gesundheit zu begleiten.

Die ersten zwei Jahre findet eine einheitliche Ausbildung in den Bereichen Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und der Altenpflege statt. Das dritte Jahr komplettiert Ihre Ausbildung zur Pflegefachfrau/Pflegefachmann, alternativ können Sie sich im Bereich der Altenpflege oder der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege spezialisieren.

Aufnahmevoraussetzungen

  1. ein qualifizierter Sekundarabschluss I oder
  2. Berufsreife (Hauptschulabschluss) oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis
    • einer erfolgreich abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder
    • einer erfolgreich abgeschlossenen, landesrechtlich geregelten Ausbildung als Altenpflegehelfer/in oder Krankenpflegehelfer/in oder
    • einer auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 4. Juni 1985, das durch Artikel 18 des Gesetzes vom 16. Juli 2003 aufgehoben worden ist, erteilten Erlaubnis als Krankenpflegehelferin/Krankenpflegehelfer oder
    • der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung

und

  1. Die Vorlage eines Ausbildungsvertrages mit einem Träger der fachpraktischen Ausbildung (stationäre oder ambulante Akut- oder Langzeitpflege) der der Zustimmung der Ausbildungsschule bedarf.
Bildungsgangverantwortliche Schulleitung

Melanie Filz

E-Mail: mfilz@bbs-wissen.de

Bildungsgangsprecherin

m. Kollmann

Förderer der BBS Wissen