Die Höhere Berufsfachschule (HBF) wird an der BBS Wissen in zwei Fachrichtungen angeboten. Beide führen zu einer vollschulischen Berufsqualifikation und bieten die Möglichkeit, den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erwerben. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit sich in den unterschiedlichen Fachrichtungen schon berufliche Inhalte anzueignen oder für ein späteres Studium in der Fachrichtung gut vorbereitet zu sein. Die HBF wird im Vollzeitunterricht geführt und dauert zwei Jahre. Im ersten Jahr absolvieren die Schülerinnen und Schüler ein Pflichtpraktikum. Das Praktikum findet wöchentlich an zwei Tagen und nur in der Schulzeit (nicht in den Ferien) statt. Es ermöglicht die Verzahnung von Theorie und Praxis und unterstützt die Schülerinnen und Schüler in ihrer Berufsorientierung und Berufswahlentscheidung.
Ziel der höheren Berufsfachschule ist, eine schulische Berufsausbildung zu vermitteln, die nach zwei Jahren mit einer staatlichen Prüfung abschließt (Dokumentation sowie Präsentation zu einem betrieblichen Fall mit Fachgespräch, schriftliche und gegebenenfalls mündliche Prüfung).
Gleichzeitig ist es möglich, mit dem Bestehen der Fachhochschulreife-Prüfung den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erlangen.
Qualifizierter Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“), erworben an einer
Die Aufnahme in die HBF und den Fachhochschulreifeunterricht ist an keinen Notendurchschnitt gebunden.
Die Höhere Berufsfachschule – Theorie und Praxis Hand in Hand
Weitere Informationen zur Höheren Berufsfachschule in Rheinland-Pfalz gibt es hier:
https://bm.rlp.de/schule/bildungswege/berufsbildende-schule/hoehere-berufsfachschule
Pflichtfächer:
Berufsübergreifender Unterricht:
Berufsbezogener Unterricht (Lernbereiche):
Fachhochschulreifeunterricht:
Die Schulzeit erstreckt sich über zwei Jahre und umfasst allgemein bildenden und berufsbezogenen Unterricht.
Während der Ausbildung muss ein einschlägiges Praktikum mit Erfolg abgeleistet werden. Dies wird im ersten Jahr an zwei Wochentagen organisiert.
Regelmäßig finden Beratungs- und Informationsgespräche statt.
Die Wiederholung des ersten Schuljahres ist nur im begründeten Ausnahmefall möglich.
