Angehende Groß- und Außenhandelskaufleute besuchten das Bundeskartellamt in Bonn

„Zu Besuch bei den Wettbewerbshütern“. Unter diesem Motto stand die Klassenfahrt der Berufsschulklasse BSGKEC24 der BBS Wissen zum Bundeskartellamt nach Bonn.

Am 15.12.2025 machten sich die angehenden Groß- und Außenhandelskaufleute (2. Lehrjahr) sowie deren Fachlehrer Studiendirektor Björn Hornburg auf den Weg in die ehemalige Bundeshauptstadt, um sich Einblicke in die Arbeit der Kartellbehörde aus erster Hand geben zu lassen.

Begrüßt und betreut wurden die Gruppe der BBS Wissen durch eine Referentin der Behörde, die ihren Zuhörern den Aufbau des Kartellamtes und dessen Arbeit in einer knapp zweistündigen Präsentation sehr anschaulich, informativ und spannend näher bringen konnte.

So erfuhren die Schüler zum Beispiel, dass die knapp 450 Mitarbeiter der Behörde einen Jahresetat von ca. 43,5 Mio. Euro in der Vor-Corona-Zeit um ein Vielfaches an Bußgeldern wieder „einspielten“. Seit 2019 wurden trotz zwischenzeitlicher Corona-Delle Bußgelder in einer Gesamthöhe von ca. 1,3 Mrd. Euro verhängt.

Auch wurden die Hauptaufgaben „Kartellverfolgung“, „Missbrauchsaufsicht“ und „Fusionskontrolle“ an Praxisbeispielen aus der Vergangenheit veranschaulicht, wie zum Beispiel dem „Bier-Kartell“ und dem „Zucker-Kartell“, die in der Vergangenheit für Schlagzeilen gesorgt hatten. Diskutiert wurde auch über die Möglichkeit der „Ministererlaubnis“. Hier hat der Bundeswirtschaftsminister/die Bundeswirtschaftsministerin (aktuell Frau Katherina Reiche) die Möglichkeit, Kartelle in Ausnahmefällen zu genehmigen. Hier verwies die Referentin auf die 2014 vom damaligen Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel genehmigte Übernahme der Kaiser´s-Tengelmann-Märkte durch Edeka.

Wie in einem Krimi kam man sich vor, als die konkrete Vorgehensweise bei der Aufdeckung von Kartellen erläutert wurde. Nachdem die Wettbewerbshüter im Vorfeld stichhaltige Indizien gesammelt haben, statten sie den betroffenen Unternehmen in Begleitung der Polizei (Soko Kartellbekämpfung) und eigenen IT-Forensikern einen Besuch ab und sichern Beweismaterial, das im Nachgang dann minutiös ausgewertet wird.

Interessant war in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, dass viele Hinweise auf ein mögliches Kartell häufig von Unternehmen kommen, die sich an dem Kartell selbst beteiligt hatten. Diese Unternehmen nehmen eine Kronzeugenregelung in Anspruch, um reinen Tisch zu machen aber auch, um die Höhe drohender Bußgelder zu minimieren.

Zusammenfassend kamen alle Teilnehmer am Ende der Veranstaltung zu dem Ergebnis, dass Wissen selten so spannend und lebhaft erfahrbar gemacht wurde und der Wettbewerbsschutz in Deutschland in guten Händen liegt. Verfasser: Björn Hornburg

Förderer der BBS Wissen